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Erben in Spanien: Valencia folgt Mallorca und schafft die Erbschaftssteuer ab

Als erste Amtshandlung plant die neue rechtskonservative Landesregierung in Valencia, ähnlich wie die Regierung auf Mallorca, die nahezu vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der sogenannten „Impuesto de Sucesiones y Donaciones“. Aktuell wird ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der eine Senkung der Steuer um bis zu 99 Prozent ermöglicht. Der Steuersatz betrug bisher, je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögen des Erben, 7 bis 34 Prozent.

Eine Erbschaft kann einerseits finanzielle Entlastung bringen, andererseits aber auch eine Belastung darstellen. Viele Menschen an der Costa Blanca mussten ihre Ersparnisse in die Erbschaft investieren, insbesondere wenn es sich um renovierungsbedürftige Immobilien handelte. Laut Angaben der Landesregierung haben im ersten Quartal des Jahres 1.558 Menschen in der Region Valencia auf ihr Erbe verzichtet, während der vergangenen Legislaturperiode hätten 20.862 Bürger ihre Erbschaft nicht angetreten.

Ministerpräsident Carlos Mazón hat angekündigt, dass diese Reform des Ley 13/1997 schnell umgesetzt wird und die Steuererleichterungen für Erbschaften und Schenkungen rückwirkend ab dem 28. Mai 2023 gelten sollen. Die vollständige Abschreibung der Steuerlast von 99 Prozent soll jedoch nur für Erbschaften und Schenkungen an Kinder, Ehepartner und Eltern gelten – für Geschwister, Neffen und Nichten soll eine Reduzierung der Steuer um 50 Prozent gelten. Carlos Mazón erklärte: "Wir möchten verhindern, dass eine Erbschaft Familien in große wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, ohne dass ihr Vermögen wächst." Mit dieser Maßnahme möchte der neue Ministerpräsident auch den Immobilienmarkt beleben, indem neue Objekte auf den Markt kommen.
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